
Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Milizen und Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen: • daß jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist, • daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tr...
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